Meine Anfragen an TÜV und Dekra wurden nun auch endlich beantwortet.
Nachdem der TÜV Anfragen per Mail anscheinend grundsätzlich nicht beantwortet (ich habe es dreimal versucht), bekam ich wenigstens von der Dekra eine Antwort.
Auf meine Anfrage, in wie weit der Tandemträger vielleicht irgendwie irgendwo eingetragen, abgenommen oder begutachtet werden müsste, setzte sich ein Sachverständiger mit mir in Verbindung.
Nachdem ich ein paar aussagekräftige Fotos zur Verfügung gestellt hatte, bekam ich schriftlich die Bestätigung: Der Tandemträger gilt als Ladungsträger. Da die Bühne nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, muss nichts eingetragen werden.
Allerdings, so der Sachverständige, müsse streng genommen der Ladungsträger abgenommen werden, wenn kein Tandem transportiert wird.
Damit ist für mich das Thema erledigt und der Tandemträger nun auch „offiziell“ einsatzbereit.